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Feuerwehr-Leitstelle
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Alarmierung der Einsatzkräfte und -mittel auf den Standorten

Das Einsatzpersonal der Freiwilligen Feuerwehr, der Notarztfahrzeuge sowie der Rettungshubschrauber werden über digitale Funk-Meldeempfänger alarmiert. Die Auslösung erfolgt allerdings nicht manuell, sondern automatisch (über die DV-Technik der Leitstellenarbeitsplätze).

Die Standorte der Berufsfeuerwehr erhielten sog. Personenrufanlagen (PRA). Das Einsatzpersonal hat gruppenbezogene Rufempfänger erhalten, die neben der alphanumerischen Anzeige der einsatzrelevanten Daten (Alarmierungsstichwort, Adresse, Einheit) auch eine Sprachausgabe haben. Damit wurde komplett zu einer stillen Alarmierung übergegangen. Es werden nur noch die Kräfte alarmiert, die auch ausrücken müssen. Die übrige Mannschaft wird nicht mehr direkt beaufschlagt, sie erfährt von der Alarmierung lediglich durch die Aktivierung der Alarmwegbeleuchtung in den Fluren und Treppenhäusern.

 

Zusätzlich wurden auf allen Standorten Drucker zum Ausdruck von Alarmdepeschen installiert. Diese werden sofort bei der Auslösung einer Alarmierung vom Wachrechner des betr. Standortes angesteuert. Der Wachrechner erhält seine Information vom ELR der Leitstelle. Durch besondere Gestaltung der Ausdrucke (Fettdruck, Einrücken) ist von den alarmierten Kräften klar zu erkennen, welche Einheiten vom eigenen Standort ausrücken müssen und mit welchen Einheiten anderer Standorte sie ggf. Verbände zu bilden haben. Für jede Alarmierung erfolgt ein Ausdruck der Alarmdepesche an jedem zu alarmierenden Standort. Eine Druckwiederholung kann bei Bedarf direkt in der Wache ausgelöst werden. Die Einsatzkräfte quittieren das Ausrücken nach der Alarmierung über Funk durch Auslösen des entsprechenden FMS-Status.

Es gibt nach wie vor Lautsprecheranlagen auf den Feuerwachen. Die Ansteuerung für einzelne, mehrere oder alle Wachen kann von der Leitstelle erfolgen. Bei Bedarf kann ein Gongsignal ausgelöst werden. Diese Anlage dient für allgemeine Durchsagen (z.B. Unwetterwarnungen), sie soll aber auch bei Ausfall des Wachrechners oder der Personenrufanlage als Rückfallebene zur Alarmierung in der Art der früher gebräuchlichen Zentralen Alarmierungsanlage dienen.

Sollte nur der Wachrechner ausgefallen sein besteht die Möglichkeit, die PRA über die TK-Anlage (Telefonleitung) oder über digitale Funkmeldeempfänger anzusteuern und so die entsprechende Berufsfeuerwache zu alarmieren.