Organisation der Alarme
Grundsätzlich erledigt die Berliner Feuerwehr ihre Aufgaben (beschrieben u. a. im Feuerwehrgesetz) nach festgeschriebenen Standards, die in Geschäftsanweisungen (GA ) geregelt sind. Eine dieser GA ist die "Alarm- und Ausrückeordnung der Berliner Feuerwehr". Hier ist geregelt, welche Einsatzmittel (Fahrzeuge und Geräte) "bestimmungsgemäß" zu den Tätigkeiten alarmiert werden. Zum Beispiel werden zu einem Wohnungsbrand grundsätzlich zwei Löschfahrzeuge, eine Drehleiter und ein Rettungswagen entsandt. Zu einem Notfallrettungsdiensteinsatz wird ein Rettungswagen alarmiert, ist der nächste "freie" zu weit von der Einsatzstelle entfernt, so wird ein anderes nahestehendes Fahrzeug zusätzlich alarmiert.
Ist das Einsatzaufkommen aufgrund von Sturmschäden, Starkregenfällen, großer Schadenslagen (z. B. Flugzeugabsturz) oder - wie zum Jahreswechsel - vielen kleinen Feuern und verletzten / hilflosen Personen so hoch, dass die Einsatzmittel der Feuerwehr nicht für die Bearbeitung aller Notrufe reichen würde, dann werden die grundsätzlichen Standards außer Kraft gesetzt und die Berliner Feuerwehr befindet sich im Ausnahmezustand. Dabei wird von der der Alarm- und Ausrückeordnung abgewichen.
Es werden weiterhin alle Notrufe bearbeitet, allerdings nach Priorität mit Einsatzmitteln beschickt. Ist die Berliner Feuerwehr normalerweise nach spätestens 15 Minuten bei einem Wasserschaden vor Ort, so werden im Ausnahmezustand solche Einsätze in einer Liste gesammelt und nach und nach abgearbeitet. Der Anrufer erhält den Hinweis, dass es längere Zeit dauern kann, bis die Feuerwehr vor Ort ist. Diese Vorgehensweise gilt natürlich nur für Einsatze, bei denen z. B. keine Menschen in Gefahr sind. Diese Einsätze werden weiterhin sofort beschickt, allerdings ist es im Ausnahmezustand erlaubt, das Fahrzeugaufgebot zu reduzieren (Silvester fahren zu einem Wohnungsbrand erst einmal zwei anstatt vier Fahrzeuge).
Weiterhin hält die Berliner Feuerwehr im Ausnahmezustand eine Anzahl von Fahrzeugen für dringende Einsatze zurück. Damit wird verhindert, dass z. B. alle Löschfahrzeuge im Einsatz sind, um Wasserschäden zu beseitigen, aber kein Feuer mehr gelöscht werden kann.
Der Ausnahmezustand erlaubt es auch, Hilforganisationen und das Technische Hilfswerk für Aufgaben der Berliner Feuerwehr einzusetzen.




