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Fahrzeuge
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Die Berliner Feuerwehr hat Fahrzeuge ausgesondert und bietet folgende zum Verkauf an:

 

DLK B – 2358

DLK B – 2358MAN 14.232 F

 

Aufbau Metz, 160 KW, Baujahr 1991, Km-Stand 50.700,

HU / AU durch Kennzeichenwechsel erforderlich, PLC2-Rechner defekt

Mindestgebot 27.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

DLK B – 2361

DLK B – 2361MAN 14.232 F

 

Aufbau Iveco, 169 KW, Baujahr 1992, Km-Stand 42.400,

HU / AU durch Kennzeichenwechsel erforderlich,

Mindestgebot 28.000,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

DLK B – 2362

DLK B – 2362MAN 14.232 F

 

Aufbau Iveco, 169 KW, Baujahr 1992, Km-Stand 41.100,

HU / AU durch Kennzeichenwechsel erforderlich,

Mindestgebot 29.000,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

DLK B – 2363

DLK B – 2363MAN 14.232 F

 

, Aufbau Iveco, 169 KW, Baujahr 1992, Km-Stand 82.900,

HU / AU durch Kennzeichenwechsel erforderlich,

Mindestgebot 26.000,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

RTW B – 2339

RTW B – 2339MB 412 D

 

90 KW, Baujahr 1998, Km-Stand nach Tachowechsel 3.527

(real ca. 176.000), HU / AU durch Kennzeichenwechsel erforderlich,

Mindestgebot 3.700,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

RTW B – 2347

RTW B – 2347MB 412 D

 

90 KW, Baujahr 1998, Km-Stand 222.600,

HU / AU durch Kennzeichenwechsel erforderlich,

Mindestgebot 3.500,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

RTW B – 2424

RTW B – 2424MB 312 D-KA

 

90 KW, Baujahr 1997, Km-Stand 240.300,

HU / AU durch Kennzeichenwechsel erforderlich

Mindestgebot 2.800,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

MTF B – 2411

VW T 4 Diesel

 

57 KW, Baujahr 1993, Km-Stand 204.000, ohne Signalanlage

HU / AU durch Kennzeichenwechsel erforderlich,

Mindestgebot 750,- €

 

 

 

 

Bieterverfahren für ausgesonderte Fahrzeuge der Berliner Feuerwehr

Die angegebenen Mindestgebote gelten für Fahrzeuge ohne Beladung, Funkanlage, Signalanlage und Blaulicht. Auf, bei Besichtigungen oder auf Foto’s erkennbare, noch vorhandene Beladung, Funkanlage, Signalanlage und Blaulicht besteht kein Anspruch.

 

Sie bieten auf Fahrzeuge, die wegen laufzeitbedingten Verschleißerscheinungen, Roststellen und technischer Mängel ausgesondert wurden. So können diese u.a. nicht mehr fahrbereit und umfangreiche Reparaturen zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft erforderlich sein. Aus diesem Grund wird dringend empfohlen die Fahrzeuge vor Abgabe eines Gebotes zu besichtigen. Die Berliner Feuerwehr übernimmt für die Fahrzeuge keine Sachmängelhaftung und verkauft sie unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

 

Nähere Angaben über den Zustand der Fahrzeuge und Besichtigungstermine können unter der

Rufnummer 030 - 387 30 333,

Faxnummer 030 – 387 99 81 63

oder per Email: joachim.podleska@berliner-feuerwehr.de vereinbart werden.

 

Kaufgebote für die Drehleitern sind unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag bis zum 27. Juli 2010, 14:00 Uhr  (siehe Daten oben - gültig ist der Eingangsstempel der Berliner Feuerwehr) an die Berliner Feuerwehr, Serviceeinheit Fahrzeuge und Geräte, FG BL 2,Voltairestr. 2, 10179 Berlin mit dem deutlich sichtbaren Vermerk auf dem Umschlag "Bieterverfahren Fahrzeuge, nicht vor dem  30. Juli 2010 öffnen", zu senden.

 

Kaufgebote für die RTW und MTF sind unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag bis zum 03. August 2010, 14:00 Uhr  (siehe Daten oben - gültig ist der Eingangsstempel der Berliner Feuerwehr) an die Berliner Feuerwehr, Serviceeinheit Fahrzeuge und Geräte, FG BL 2,Voltairestr. 2, 10179 Berlin mit dem deutlich sichtbaren Vermerk auf dem Umschlag "Bieterverfahren Fahrzeuge, nicht vor dem  06. August 2010 öffnen", zu senden.

 

Die Nichteinhaltung der geforderten Form des Kaufgebotes hat die Nichtberücksichtigung zur Folge. Ebenso sind Bieterklauseln, wie z.B. "Höchstgebot zuzüglich Preisaufschlag" unzulässig und führen zum Ausschluss. Es werden nur konkrete Preisangebote berücksichtigt. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag. Bei gleich hohen Geboten entscheidet das Los.

Nach Erhalt der Mitteilung über den Zuschlag ist der Kaufpreis für das/die Fahrzeug/e  kurzfristig, spätestens aber nach 14 Tagen zu bezahlen und das/die Fahrzeug/e innerhalb von 3 Wochen abzuholen. Anderenfalls kann die Vergabe an den zweithöchsten Bieter erfolgen oder es wird erneut ausgeschrieben.

 

! Bitte beachten Sie, dass das/die abzuholende/n Fahrzeug/e mit geeigneten und zulässigen Fahrzeugen und Mitteln bzw. auf geeignete Weise, verkehrssicher gemäß § 23 StVO abzuholen sind, da unsererseits keine Hilfestellung geleistet werden kann. !

 

 

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