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Feuerwehr Benutzungs- und Gebührenordnung
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Feuerwehr Benutzungs- und Gebührenordnung in der Fassung vom 21.07.2004

 

 

                                                                                                                               

Gebührenordnung

für die Benutzung von Einrichtungen der Berliner Feuerwehr und die kostenersatzpflichtige Alarmierung/Inanspruchnahme von Einrichtungen der Berliner Feuerwehr

(Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung - Fw BenGebO -

in der Fassung vom 12.07.2004 - GVBl. vom 20.07.2004 Seite 286 Nr. 29

in Kraft gesetzt mit dem 21.07.2004)

 

 

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957

(GVBl. S. 516), zuletzt geändert durch Artikel II § 6 Abs. 1 des Gesetzes vom 15. April 1996

wird verordnet:

 

 

 

§ 1

Gebührenerhebung und -berechnung

 

 

(1) Für die besondere Benutzung von Einrichtungen der Berliner Feuerwehr und die damit im Zusammenhang stehende Inanspruchnahme von Leistungen werden Benutzungsgebühren nach dieser Gebührenordnung und dem für diesen Absatz anliegenden Gebührenverzeichnis "B"-Besondere Benutzungen- erhoben.

 

(2) Für die kostenersatzpflichtige Alarmierung und die kostenersatzpflichtige Inanspruchnahme von Einrichtungen der Berliner Feuerwehr werden Benutzungsgebühren nach dieser Gebührenordnung und dem für diesen Absatz anliegenden Gebührenverzeichnis "K"-Kostenersatz- erhoben.

 

(3) Bei der Berechnung der Gebühren nach den Absätzen 1 und 2 nach Zeiteinheiten (Monaten, Tagen, Stunden oder halben Stunden) gilt jede angefangenen Zeiteinheit als weitere Zeiteinheit. Die Zeit der An- und Abfahrt ist angemessen zu berücksichtigen.

 

 

 

§ 2

Gebührentatbestände nach § 1 Absatz 1

 

 

Gebührenpflichtig sind:

  1. Tätigkeiten im Rettungsdienst (§ 2 des Rettungsdienstgesetzes);
  2. Transporte von Ärzten, Frischblutspendern, Organen, Blutkonserven und Medikamenten sowie Transporte und Bereitstellungen von Inkubatoren;
  3. vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, insbesondere Brandsicherheitswachen und deren Einrichtung Unterweisungen von Angehörigen anderer Feuerwehren sowie Beaufsichtigungen von Übungen und Unterweisungen in Betrieben;
  4. Ausbildungsmaßnahmen für Dritte;
  5. sonstige besondere Benutzungen im Einzelfall.

 

 

 

§ 3

Gebührentatbestände nach § 1 Absatz 2

 

 

Gebührenpflichtig sind:

  1. Vorsätzlich grundlose Alarmierungen (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Feuerwehrgesetzes);
  2. Fehlalarmierungen durch Brandmeldeanlagen (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Feuerwehrgesetzes);
  3. Gefahrenabwehreinsätze infolge vorsätzlichen oder grob fahrässigen Verursachens (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 des Feuerwehrgesetzes);
  4. Gefahrenabwehreinsätze im Nachgang zu einer fahrlässig begangenen Straftat (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 des Feuerwehrgesetzes);
  5. Gefahrenabwehreinsätze mit Anspruch aus der Gefährdungshaftung (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 des Feuerwehrgesetzes);
  6. Gefahrenabwehreinsätze im Zusammenhang mit der Beförderung, Verarbeitung, Lagerung oder beim sonstigen Umgang mit gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen oder mit wassergefährlichen Stoffen (§ 17 Abs. 1 Nr. 5 des Feuerwehrgesetzes).

 

 

 

§ 4

Ausschluss der Gebührenerhebung

 

 

Benutzungsgebühren nach § 1 Abs. 1 werden nicht erhoben, wenn das private Interesse an der Benutzung der Einrichtung und der damit im Zusammenhang stehenden Inanspruchnahme von Leistungen so gering ist, dass es völlig hinter dem öffentlichen Interesse an der Nutzung und Inanspruchnahme zurücktritt.

 

 

 

§ 5

Übergang- und Schlussbestimmungen

 

 

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1971 in Kraft. 

 

 

 

 

 

 

 

"Anlage zu § 1 Abs. 1" (in der Fassung vom 12.07.2004)

 

Gebührenverzeichnis "B" - Besondere Benutzungen -

 

Tarif-
stelle
Gegenstand und Berechnungseinheit

Gebühr
Euro
B 1
Tätigkeiten im Rettungsdienst (§ 2 des Rettungsdienstgesetzes) innerhalb Berlins (auch bei ungerechtfertigten Alarmierungen) durch Einsatz eines
 
B 1.1
Rettungswagens zur Versorgung und/oder zum Transport von Notfallpatienten 281,43
B 1.2
Notärztlichen Wagens
 
B 1.2.1
zur Behandlung und zum Transport von
Notfallpatienten (Notarztwagen)
je Person
672,34
B 1.2.2 zur Behandlung von Notfallpatienten (Notarztwagen)
je Person
402,40
B 1.2.3
zur Behandlung von Notfallpatienten (Notarzt-Einsatzfahrzeug)
je Person
349,73
B 1.3
Rettungshubschraubers zur Behandlung und/oder zum Transport von Notfallpatienten
je Person
1.124,80
B 1.4
Geburtshilflichen Wagens
je Geburtenhilfe und/oder Schwangerenversorgung
gilt für NAW bzw. NEF
B 1.5
Rettungswagen der Hilfsorganisationen zur Versorgung und/oder zum Transport von Notfallpatienten
je Person
229,39
B 2
Transporte von Ärzten, Frischblutspendern, Organen,
Blutkonserven und Medikamenten sowie Transporte und Bereitstellungen von Inkubatoren innerhalb Berlins je Transport (Bereitstellung) mit dem
B 2.1
Rettungswagen
je Einsatz
281,43
B 2.2
Notarztwagen
je Einsatz
672,34
B 2.3
Notarzt-Einsatzfahrzeug
je Einsatz
349,73
B 2.4
Rettungshubschrauber
je Einsatz
1.124,80
B 2.5
Rettungswagen der Hilfsorganisationen
je Einsatz
229,39
B 3
Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen
B 3.1
Einrichtung und Bereitstellung von Brandsicherheitswachen
 
B 3.1.1
Personal
je Beamter und je halbe Stunde
17,10
B 3.1.2 ein Löschfahrzeug einschließlich Besatzung
je halbe Stunde
178,00
B 3.1.3 mehrere Fahrzeuge einschließlich Besatzung
je halbe Stunde
544,00
B 4
Ausbildung von Angehörigen anderer Feuerwehren und Rettungsdienstträger sowie sonstiger Leistungsnehmer
B 5 Sonstige Benutzungen
B 5.1
Prüfungen von Sprungrettungsgeräten
je Prüfung
 
B 5.1.1 Prüfung von Sprungtüchern 1.245,00
B 5.1.2 Prüfung von Sprungpolstern 4.260,00
B 5.2 Gebührenfestsetzung und -abrechnung bei Einzelberechnung
je Gebührenabrechnung
11,50
B 5.3 Einsatz von Personal  
B 5.3.1 Personal des Einsatzdienstes
je Person und je halbe Stunde
17,10
B 5.3.2 Personal des Verwaltungs- oder rückwärtigen Dienstes  
B 5.3.2.1 im höheren Dienst
je Person und je halbe Stunde
23,80
B 5.3.2.2 im gehobenen Dienst
je Person und je halbe Stunde
19,20
B 5.3.2.3 im mittleren Dienst
je Person und je halbe Stunde
15,30

 

 

"Anlage zu § 1 Abs. 2" (in der Fassung vom 12.07.2004)


Gebührenverzeichnis "K" - Kostenersatz -

 

Tarif-
stelle
Gegenstand und Berechnungseinheit

Gebühr
Euro


A Pauschale Gebührentarife
K 1.
Fehlalarmierungen durch Brandmelde-Gefahrenmeldeanlagen
 
K 1.1
Einsatz von einem Fahrzeug einschließlich Personal
 
K 1.1.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde 308,00
K 1.2. Einsatz von 2 Fahrzeugen einschließlich Personal
 
K 1.2.1 je Einsatzdauer bis zu einer Stunde 703,00
K 1.2.2 je Einsatzdauer länger als eine Stunde 814,00
K 1.3. Einsatz von 3 Fahrzeugen einschließlich Personal  
K 1.3.1 je Einsatzdauer bis zu einer Stunde 811,00
K 1.3.2 je Einsatzdauer länger als eine Stunde 1.202,00
K 1.4 Einsatz von 4 Fahrzeugen einschließlich Personal
 
K 1.4.1 je Einsatzdauer bis zu einer Stunde 1.246,00
K 1.4.2 je Einsatzdauer länger als eine Stunde 1.869,00
K 1.5 Einsatz von 5 Fahrzeugen einschließlich Personal  
K 1.5.1 je Einsatzdauer bis zu einer Stunde 1584,00
K 1.5.2 je Einsatzdauer länger als eine Stunde 2.305,50
K 1.6
Einsatz von 6 Fahrzeugen einschließlich Personal
 
K 1.6.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
1.946,00
K 1.6.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde 2.919,00
K 1.7
Einsatz von 7 Fahrzeugen einschließlich Personal
 
K 1.7.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
2.242,50
K 1.7.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde
3.364,00
K 1.8
Einsatz von 8 Fahrzeugen einschließlich Personal
 
K 1.8.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
2.555,50
K 1.8.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde
3.819,00
K 1.9
Einsatz von 9 Fahrzeugen einschließlich Personal
 
K 1.9.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
2.780,00
K1.9.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde
4.170,00
K 1.10
Einsatz von 10 Fahrzeugen einschließlich Personal
 
K 1.10.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
3.095,50
K 1.10.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde
4.643,00
K 1.11
Einsatz von 11 Fahrzeugen einschließlich Personal
 
K 1.11.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
3.385,00
K 1.11.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde
5.077,50
K 1.12
Einsatz von 12 Fahrzeugen einschließlich Personal
 
K 1.12.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
3.783,00
K 1.12.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde
5.674,50

Bei Einsatz von mehr als 12 Fahrzeugen erfolgt Einzelabrechnung nach den Tarifsätzen Bereich B.  
K 2 Gefahrenabwehreinsätze im Nachgang zu Verkehrsunfällen
K 2.1
Einsatz von einem Fahrzeug einschließlich Personal
 
K 2.1.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
365,00
K 2.1.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde
543,00
K 2.2
Einsatz von 2 Fahrzeugen einschließlich Personal
 
K 2.2.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
736,00
K 2.2.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde
1.160,00

Bei Einsatz von mehr als 2 Fahrzeugen erfolgt Einzelabrechnung nach den Tarifsätzen Bereich B.  
K 3 Gefahrenabwehreinsätze zur Beseitigung von Verkehrshindernissen
K 3.1
Einsatz von einem Fahrzeug einschließlich Personal
 
K 3.1.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
362,50
K 3.1.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde
575,00
K 3.2
Einsatz von 2 Fahrzeugen einschließlich Personal
 
K 3.2.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
819,00
K 3.2.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde
1.219,50

Bei Einsatz von mehr als 2 Fahrzeugen erfolgt Einzelabrechnung nach den Tarifsätzen Bereich B.  
K 4 Gefahrenabwehreinsätze zu Wasserschäden
K 4.1
Einsatz von einem Fahrzeug einschließlich Personal
 
K 4.1.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
328,50
K 4.1.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde
462,00
K 4.2
Einsatz von 2 Fahrzeugen einschließlich Personal
 
K 4.2.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
657,00
K 4.2.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde
882,00
  Bei Einsatz von mehr als 2 Fahrzeugen erfolgt Einzelabrechnung nach den Tarifsätzen Bereich B.
 
K 5 Gefahrenabwehreinsätze zu Wohnanlagen und/oder Gebäudeschäden
 
K 5.1
Einsatz von einem Fahrzeug einschließlich Personal
 
K 5.1.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
355,50
K 5.1.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde
518,50
K 5.2
Einsatz von zwei Fahrzeugen einschließlich Personal
 
K 5.2.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
749,00
K 5.2.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde
1.110,50
  Bei Einsatz von mehr als 2 Fahrzeugen erfolgt Einzelabrechnung nach den Tarifsätzen Bereich B.
 
K 6
Gefahrenabwehreinsätze Sonstige Technische Hilfeleistung
K 6.1
Einsatz von einem Fahrzeug einschließlich Personal
 
K 6.1.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
322,00
K 6.1.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde
378,00
K 6.2
Einsatz von 2 Fahrzeugen einschließlich Personal
 
K 6.2.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
727,00
K 6.2.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde
793,00
  Bei Einsatz von mehr als 2 Fahrzeugen erfolgt Einzelabrechnung nach den Tarifsätzen Bereich B.
 
K 7
Gefahrenabwehreinsätze Tier in Notlage/Abwehr von durch Tier/en ausgelöste Gefahren
K 7.1
Einsatz von einem Fahrzeug einschließlich Personal
 
K 7.1.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
342,00
K 7.1.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde
444,00
K 7.2
Einsatz von 2 Fahrzeugen einschließlich Personal
 
K 7.2.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
712,00
K 7.2.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde
988,00
  Bei Einsatz von mehr als 2 Fahrzeugen erfolgt Einzelabrechnung nach den Tarifsätzen Bereich B.
 
K 8
Gefahrenabwehreinsätze im Zusammenhang mit dem Umgang von brennbaren Flüssigkeiten/Gefahrgütern
K 8.1
Einsatz von einem Fahrzeug einschließlich Personal
 
K 8.1.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
329,50
K 8.1.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde
471,00
K 8.2
Einsatz von 2 Fahrzeugen einschließlich Personal
 
K 8.2.1
je Einsatzdauer bis zu einer Stunde
701,50
K 8.2.2
je Einsatzdauer länger als eine Stunde
849,00
  Bei Einsatz von mehr als 2 Fahrzeugen erfolgt Einzelabrechnung nach den Tarifsätzen Bereich B.
 

B Tarifsätze Einzelabrechnungen
K 9
Einsatz von Fahrzeugen
K 9.1
Löschfahrzeuge (Sb)
je halbe Stunde

126,00
K 9.2
Hubrettungsfahrzeuge (Sb)
je halbe Stunde

162,00
K 9.3
Rettungsdienstfahrzeuge
 
K 9.3.1
Rettungshubschrauber (RTH)
je halbe Stunde

584,00
K 9.3.2
Notarztwagen (NAW)
je halbe Stunde
29,00
K 9.3.3
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
je halbe Stunde

26,00
K 9.3.4
Geburtshilflicher Wagen (GHW)
 
K 9.3.5
Rettungswagen (RTW)
je halbe Stunde

24,00
K 9.4
Einsatzleitwagen (ELW) (Sb)
je halbe Stunde

108,00
K 9.5
Lastkraftwagen
einschließlich Ladekran
je halbe Stunde

27,50
K 9.6
Kranwagen
je halbe Stunde

162,00
K 9.7
Rüstwagen
je halbe Stunde

274,00
K 9.8
Ölwehrfahrzeug
je halbe Stunde
54,50
K 9.9
Sonstiges Spezialfahrzeug
 
K 9.9.1
Gerätewagen
je halbe Stunde
146,00
K 9.9.2
Saugwagen
je halbe Stunde
80,50
K 9.9.3
Abschleppwagen
je halbe Stunde
48,00
K 9.9.4
Funkmesswagen
je halbe Stunde
18,00
K 9.9.5
Schlauchwagen
je halbe Stunde
21,00
K 9.9.6
Dekontaminationsfahrzeug
je halbe Stunde
68,50
K 9.9.7
Mannschaftstransportfahrzeug
je halbe Stunde
16,00
K 9.9.8
Wechselladerfahrzeug einschließlich Abrollbehälteraufbau
je halbe Stunde
42,00
K 9.9.9
Arbeitsfahrzeug des Technischen Dienstes
je halbe Stunde
38,50
K 9.10
Kleineinsatzfahrzeug (KLEF)
je halbe Stunde
65,00
K 9.11
Anhänger
 
K 9.11.1
einachsig
je halbe Stunde
17,00
K 9.11.2
zweiachsig
je halbe Stunde
21,00
K 9.12
Feuerlöschboot
je halbe Stunde
385,00
K 9.13
Rettungsboot
je halbe Stunde
16,50
K 10 Einsatz von Personal
K 10.1
Personal des technischen Einsatzdienstes
je Person und je halbe Stunde
17,10
K 10.2
Personal des Verwaltungs-oder rückwärtigen Dienstes
 
K 10.2.1
im höheren Dienst
je Person und je halbe Stunde
23,80
K 10.2.2
im gehobenen Dienst
je Person und je halbe Stunde
19,20
K 10.2.3 im mittleren Dienst
je Person und je halbe Stunde
15,30
K 11 Gebührenfestsetzung und -abrechnung bei Einzelberechnungen
  je Gebührenabrechnung
11,50