Erneut zwei Personen mit Kohlenmonoxidvergiftung ins Krankenhaus gebracht

Adresse:    Wisyerstr. 71 
Ort:            Pankow

Bei Sanierungsarbeiten eines fünfgeschossigen Wohngebäudes, mit zwei Seitenflügeln, waren auch z. T. die Außenwandabgasrohre der Zimmergasheizungen der nicht in Sanierung befindlichen Wohnungen durch Verputzen verschlossen worden.
Nach der Inbetriebnahme einer solchen Zimmergasheizung stellte sich bei den zwei Bewohnern einer Wohnung im 4. OG des Vorderhauses Kopfschmerzen und Schwindel ein, worauf diese die Wohnung verlassen haben und die Feuerwehr alamierten.
Eine Person klagte über Atemnot und wurde durch den Notarzt vor Ort behandelt. Beide Personen wurden vorsorglich ins Krankenhaus gebracht.
Alle Wohnungen des Hauskomplexes, insgesamt 30 Stück, wurden kontrolliert. Davon waren nur sieben bewohnt. Die Mehrzahl konnte durch Inaugenscheinnahme von den Baugerüsten aus kontrolliert werden, sechs Wohnungen mussten gewaltsam geöffnet werden, um ausschließen zu können, dass sich dort noch gasvergiftete Personen befinden. Eine erhöhte Kohlenmonoxidkonzentration konnte nicht mehr festgestellt werden.
Die Gasversorgung des ges. Gebäudes wurde abgesperrt.

Vor Ort: 2 LHF, 2 RTW, 1 NEF, 1 Führungsfahrzeuge, Schutz und Kriminalpolizei, Gasag

Kohlenmonoxid ist ein farbloses und geruchloses Gas, welches bei Verbrennungsprozessen entsteht. Es ist im Gegensatz zu Kohlendioxid giftig.
Kohlenmonoxid kann z.B. bei defekten Gasheizungen, Gasthermen aber auch Kaminen und Ofenheizungen entstehen. Kohlenmonoxisvergiftungen äußern sich durch starke Kopfschmerzen, Schwindelgefühle und in der Folge Bewußtseinseintrübungen bis hin zum Tod.

Erstmaßnahmen: Sollten nach dem Einschalten einer gasbetriebenen Heizungsanlage plötzlich oben genannte Symtome auftreten, die Gasanlage sofort abschalten, die Fenster öffnen und die Wohnung gründlich lüften. Danach informieren Sie bitte umgehend einen Heizungsfachmann und ggf. die Hausverwaltung.
Gasbetrieben Heizungs- und Warmwasseranlagen sollten regelmäßig gewartet und durch den Bezirksschornsteinfeger einmal jährlich überprüft werden. Abluftrohre und andere Belüftungseinrichtungen niemals verschließen, verdecken oder entfernen.