Auf Grundlage des im Jahr 2021 verabschiedeten Gesetzes über die psychosoziale Notfallversorgung für das Land Berlin versammelte sich der PSNV-Beirat nun zur ersten Sitzung im großen Saal des Dienstgebäudes Mitte der Berliner Feuerwehr in der Voltairestraße. Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertretenden der für Inneres, Bildung, Gesundheit und Justiz zuständigen Senatsverwaltungen, Berliner Hilfsorganisationen, der evangelischen wie katholischen Kirche, sowie dem Opferbeauftragten des Landes Berlin, Roland Weber, und dem Landesbeauftragten für PSNV, Justus Münster.
Die Aufgaben und Ziele des PSNV-Beirats richten sich im Wesentlichen nach der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Akutbereich, also akute Notfälle oder Krisenlagen, die sofortiges Handeln in der psychosozialen Notfallversorgung erfordern, sowie der mittel- und langfristigen Versorgung und Begleitung von Betroffenen nach Notfällen.
Im Zuge dessen strebt der Beirat an, die Qualitätsstandards in der PSNV sicherzustellen und weiterzuentwickeln, sodass diese in die Ausbildung von Einsatzkräften mit einfließen und bei besonderen Lagen wie Terroranschlägen oder Großschadensereignissen zum Tragen kommen. Der Beirat soll helfen, Konzepte und Übungen zu entwickeln, mit denen Berlin besser auf Krisen vorbereitet ist.
Im Fokus steht zudem die Unterstützung von Ersthelfenden und Einsatzkräften, die durch belastende Einsätze selbst betroffen sein können. Der Beirat sorgt dafür, dass ein regelmäßiger Austausch und eine fachliche Weiterentwicklung möglich sind.
Insbesondere in dichtbesiedelten Regionen und Städten wie Berlin ist es entscheidend, dass alle relevanten Akteurinnen und Akteure – Feuerwehr, Polizei, Kliniken, ehrenamtliche Organisationen usw. – gut koordiniert sind und klare Abläufe in der psychosozialen Notfallversorgung vorweisen. Der Beirat sorgt auch hier für eine verbindliche, strukturierte Zusammenarbeit und den Aufbau der Netzwerkstruktur.
Zugleich dient der PSNV-Beirat als fachliches Beratungsgremium für Politik und Verwaltung, etwa bei der Bedarfserhebung, Ressourcenverteilung, Gesetzgebung oder auch bei Forschungsvorhaben im Bereich der PSNV. Der Beirat schafft somit auch eine weitergehende Sensibilisierung für Themen in diesem Bereich.
Hieran anknüpfend und auf Basis einer systematisch organisierten PSNV trägt der Beirat mit seiner Arbeit und Außenwirkung dazu bei, dass betroffene Menschen schneller und besser unterstützt und folglich langfristig die psychische Gesundheit der Bevölkerung gestärkt und Folgeschäden reduziert werden.
Der Beirat hob in seiner ersten Sitzung hervor, dass die PSNV als Gemeinschaftsaufgabe und Ausdruck von Verantwortung in unserer Gesellschaft verstanden wird. Ein Dank erging dabei auch an alle schon seit 2005 zumeist ehrenamtlich beteiligten Mitarbeitenden in der psychosozialen Notfallversorgung für ihr unermüdliches und hohes Engagement. Basierend auf der ersten Sitzung des Beirates wird positiv in die Zukunft geschaut: Berlin ist in Bezug auf die PSNV auf einem guten Weg – mit dem Beirat als zentralem Baustein.
(dp)