FAQ

Wollen Sie sich für einen unserer Einstiegswege bewerben und haben noch offene Fragen? Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen hier zusammengefasst. 

Bewerbung

  • Wie viele Ausbildungsstellen werden jährlich bei der Berliner Feuerwehr ausgeschrieben?

    Insgesamt stellt die Berliner Feuerwehr mehrere Hundert Nachwuchskräfte pro Jahr ein. Die Einstellungszahlen unterscheiden sich je nach Einstiegsweg. 

  • Ist es möglich sich außerhalb der Fristen zu bewerben?

    Nein, das ist nicht möglich. 

  • Ich finde nicht für alle meine Unterlagen das passende Anlagefeld im Online-Portal. Wo soll ich diese hochladen?

    Wenn für eines der geforderten Dokumente kein eigenes Anlagefeld zum Hochladen der Datei vorhanden ist, fügen Sie bitte alle Unterlagen in einem Dokument zusammen und laden es unter dem Feld „Anschreiben / Komplette Unterlagen“ hoch.

  • Was passiert, wenn die Bewerbungsunterlagen unvollständig eingereicht werden und wie kann ich Unterlagen nachreichen?

    Sie erhalten einen Hinweis per E-Mail mit einer Erinnerung an die fehlenden Unterlagen. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist müssen alle geforderten Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen, da die Bewerbung sonst keine Berücksichtigung findet. Falls es einen triftigen Grund gibt, warum Sie ein Dokument erst später einreichen können, weisen Sie uns bitte in Ihrer Bewerbung darauf hin und nennen uns das Datum, zu dem Sie das Dokument nachreichen können. Zum Nachreichen antworten Sie auf die automatische Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung und fügen die fehlenden Unterlagen als Dateianhang bei.  

  • Besteht die Möglichkeit sich zeitgleich für mehrere Stellenausschreibungen zu bewerben?

    Ja. Über das Online-Portal ist es möglich sich zeitgleich auf weitere Laufbahnen zu bewerben. Bei mehreren Bewerbungen im gleichen Zeitraum müssen Sie nur an einem strukturierten Auswahlverfahren teilnehmen.

  • Bringt mir die Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr Pluspunkte bei meiner Bewerbung?

    Pluspunkte bringt eine Mitgliedschaft im Ehrenamt nicht. Im Auswahlverfahren hilft Ihnen Ihre Erfahrung sicherlich, Ihre Motivation darzustellen.

  • Ich bin Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Werden meine bisherigen Lehrgänge anerkannt und kann ich dadurch meine Ausbildungszeit verkürzen?

    Nein, diese Möglichkeit besteht nicht.

Formale, körperliche und gesundheitliche Voraussetzungen

  • Werden nur handwerkliche oder technische Berufsausbildungen beim Einstiegsweg 112 Classic berücksichtigt?

    Es werden alle staatlich anerkannten Ausbildungsberufe mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung anerkannt. Außerdem wird auch die Zeit in der Bundeswehr als Soldatin oder Soldat auf Zeit ab einer Dienstzeit von vier Jahren als gleichwertig anerkannt.  

  • Kann ich mich beim Einstiegsweg 112 Dual auch mit einem Fachabitur bewerben?

    Nein. Bei der Bewerbung für den Einstiegsweg 112 Dual müssen Sie die allgemeine Hochschulreife vorweisen. Das Fachabitur reicht leider nicht aus. 

  • Ich schließe Schule, Berufsausbildung oder Studium erst nach Ende der Bewerbungsfrist ab. Kann ich das Zeugnis nachreichen?

    Ja, bitte weisen Sie in Ihrem Anschreiben darauf hin, bis wann Sie das Zeugnis nachreichen können. Mit der Bewerbung reichen Sie dann bitte das letzte Zeugnis ein, bzw. ein Schreiben der Ober-, Berufs- oder Hochschule aus dem hervorgeht, wann der voraussichtliche Abschluss erfolgt. 

  • Was ist, wenn mein Schwimmabzeichen älter ist als zwei Jahre?

    In diesem Fall muss ein neuer Schwimmtest absolviert werden. Jeder ausgebildete Bademeister, z.B. in einem öffentlichen Schwimmbad, darf ein solches Schwimmabzeichen abnehmen. In der Regel muss der Deutsche Schwimmpass für Erwachsene vorgelegt werden. Der Jugendschwimmpass wird nur bei Bewerbenden unter 18 Jahren akzeptiert. Der Schwimmpass muss zudem unbedingt vom Passinhaber unterschrieben werden.

    Das gültige Schwimmabzeichen kann in der Regel bis zu drei Monate vor dem Einstellungstermin nachgereicht werden. Zu diesem Zeitpunkt darf das Schwimmabzeichen nicht älter als zwei Jahre sein. 

  • Was ist, wenn mein Sportabzeichen älter ist als ein Jahr?

    Bewerbende des höheren feuerwehrtechnischen Diensts müssen zum Zeitpunkt der Einstellung im Besitz eines Deutschen Sportabzeichens in Silber sein. Dieses darf beim Einstellungstermin nicht älter als ein Jahr alt sein. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie ein neues Sportabzeichen machen.

    Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Sportabzeichens (DOSB):
    https://deutsches-sportabzeichen.de/service/sportabzeichen-erwerben 

  • Ich besitze keinen Führerschein. Muss ich trotzdem den Auszug aus dem Fahreignungsregister beantragen?

    Ja. Wir benötigen die Auskunft aus dem Fahreignungsregister, auch wenn keine Eintragungen vorliegen. Das gilt auch für diejenigen Bewerbenden, die noch keinen Führerschein besitzen. Die Beantragung ist unentgeltlich möglich unter:
    https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_node.html

  • Brauche ich ein polizeiliches Führungszeugnis?

    Nein, ein polizeiliches Führungszeugnis muss nicht eingereicht werden. Bei den ausgewählten Bewerbenden fordern wir auf dem Behördenweg einen Auszug aus dem Zentralregister des Bundesamtes für Justiz an.

  • Warum müssen Bewerberinnen bei der Sportprüfung der Berliner Feuerwehr die gleichen Anforderungen wie Bewerber erfüllen?

    Die Arbeit im Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr ist körperlich sehr anstrengend. Einsatzkräfte aller Geschlechter müssen in der Lage sein, gleichermaßen Verantwortung für in Not geratene Personen zu übernehmen. Aufgrund der hohen Anforderungen an den Beruf müssen alle Bewerbenden die gleiche Grundfitness vorweisen.

Auswahlverfahren

  • Wie geht es nach dem Einreichen der Bewerbung weiter?

    Wenn Sie noch kein Sportzertifikat eingereicht haben, laden wir Sie zu einem der monatlichen Sportprüfungstermine ein. Nach dem Ende der Bewerbungsfrist verschicken wir an alle Bewerbenden einen Link zum Onlinetest, der von zu Hause aus zu bearbeiten ist. Außerdem werden alle eingegangenen Bewerbungen von uns auf ihre Vollständigkeit und die formalen Voraussetzungen geprüft. Ungefähr 4-6 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist werden in der Regel die Einladungen zum Auswahlverfahren verschickt.

  • Wie verhalte ich mich, wenn ich am Auswahltag krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann?

    In einem solchen Fall bitten wir Sie sich unverzüglich per E-Mail bei uns zu melden. Schreiben Sie bitte eine E-Mail an bewerbungsbuero@berliner-feuerwehr.de (für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst), an auswahlverfahren@berliner-feuerwehr.de (für den gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst) oder benutzen Sie die Antwortfunktion der Einladungsmail.

    Gegebenenfalls kann zeitnah ein neuer Termin nach Maßgabe freier Plätze vereinbart werden. 

  • Wenn ich das Auswahlverfahren nicht bestehe, kann ich mich noch einmal bewerben?

    Ja. Zum nächstmöglichen Termin ist es möglich, sich wieder über das Online-Portal zu bewerben.