Besucherordnung

Geltungsbereich

Wir heißen Sie herzlich willkommen im Feuerwehrmuseum Berlin und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Hierfür bitten wir Sie um die Beachtung der nachfolgenden Besucherordnung, die für alle Museumsbesucherinnen und Museumsbesucher verbindlich ist.

Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Besucherinnen und Besucher diese Besucherordnung an, die im Eingangsbereich des Feuerwehrmuseums Berlin für jedermann einsehbar aushängt. Bei Nichtbefolgen der Besucherordnung und/oder der Anweisungen des Museums­personals sowie bei Gefährdung der Sicherheit, behält sich das Feuerwehrmuseum Berlin vor, den betreffenden Personen den weiteren Aufenthalt im Museum zu untersagen und Hausverbot zu erteilen. Das Museumspersonal übt im Auftrag des Behördenleiters und der Museumsleitung das Hausrecht aus und ist befugt, Anordnungen im Einzelfall zu treffen.

Öffnungszeiten

Es gelten die der Öffentlichkeit bekannt gemachten Öffnungszeiten. Sie können bei Sonder­veranstaltungen abweichen. Das Feuerwehrmuseum Berlin behält sich vor, die Öffnungszeiten jederzeit zu ändern.

Eintrittspreise, Ermäßigungen, Aufsichtspflicht

Es gelten die u.a. an der Kasse aushängenden Eintrittspreise. Für Sonderausstellungen kann ein zusätzliches Eintrittsgeld erhoben werden. Ermäßigungen für Schüler/innen, Student/innen, Menschen mit einem anerkannten GdS/GdB von wenigstens 50, Inhaber Berlin-Pass sowie Senioren ab 65 Jahre, können nur bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises gewährt werden. Freier Eintritt bei Vorzeigen eines Presseausweises kann nur gewährt werden, wenn eine Voranmeldung des Besuchs stattfand. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr ist der Eintritt frei. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen Kinder das Museum nur in Begleitung von Erwachsenen besuchen. Die erwachsenen Personen übernehmen in diesem Falle die Aufsichtspflicht.

Kartenverkauf

Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Eintritt während der üblichen Öffnungszeiten der Ausstellung und verlieren mit Verlassen der Ausstellung ihre Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf Einlass für im Vorverkauf erworbene Eintrittskarten während abweichender Öffnungszeiten (z. B. bei Sonderveranstaltungen) oder bei Überschreitung der zugelassenen maximalen Besucherkapazität. Der Eintritt muss mit Bargeld bezahlt werden.

Führungen

Fachkundige Führungen durch das Museum werden ausschließlich durch das seitens des Feuerwehrmuseum Berlin mit Führungen beauftragte Personal durchgeführt. Führungen sind kostenpflichtig und nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung und zu den dafür vorgesehenen Terminen bzw. nach gesonderter Terminvereinbarung möglich.

Garderobe, Mitnahme von Gegenständen und Tieren

Für das Ablegen von Jacken, Mänteln und Taschen stehen Schließfächer sowie eine Garderobe zur Verfügung. Sport- und größere Spielgeräte dürfen ebenso wie Taschen und Rucksäcke aus sicherheitstechnischen Gründen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Über die Mitnahme von Tieren entscheidet im Zweifel das Museumspersonal.

Für die Garderobe der Besucher wird nicht gehaftet. Stockschirme sind in den dafür vorgesehenen Ständern im Garderobenbereich abzustellen. Für abhanden gekommene Schließfachschlüssel wird ein Entgelt in Höhe von 20,00 Euro erhoben.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Essen, Trinken und Rauchen ist in den Ausstellungs­räumen nicht erlaubt. Die Besucher verpflichten sich zu einem sorgsamen Umgang mit Ausstellungsstücken, Exponaten und Installationen. Hierbei ist insbesondere auf die achtsame Nutzung der interaktiven Ausstellungs­stücke Wert zu legen. Ausdrückliche Vorschriften sowie Hinweisschilder dürfen nicht missachtet werden. Diebstähle und vorsätzliche oder mutwillige Sachbeschädigungen von Ausstellungs­gegenständen, Exponaten und Installationen werden strafrechtlich verfolgt. Abgesperrte Ausstellungsbereiche und gesperrte Zugänge dürfen nicht betreten werden. Durchgänge und Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen frei zu halten. Die Erziehungs­berechtigten und aufsichtspflichtigen Personen (Lehrer, Betreuer, etc.) haben für Minderjährige ihre Aufsichtspflicht während des gesamten Besuchs wahrzunehmen.

Fotografieren und Filmen, Videoüberwachung

Fotografieren und Filmen (ohne Stativ o.ä.) ist ausdrücklich und ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Jegliche Aufnahmen und/oder Aufzeichnungen zu kommerziellen Zwecken sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Museumsleitung gestattet. Die Ausstellung ist videoüberwacht.

Haftung

Der Besuch des Feuerwehrmuseums Berlin erfolgt auf eigene Gefahr. Beim Betreten des Museumsgeländes und des -gebäudes sind die Besucher zu besonderer Vorsicht und Sorgfalt verpflichtet. Die Museumsbesucher haften für alle durch ihr Verhalten verursachten Aufwendungen und Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für alle von Minderjährigen verursachten Schäden haften die Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Das Museum haftet nicht für bei der Garderobe und/oder im Schließfach deponierte Gegenstände. Das Museum haftet nicht für Schäden, die den Besuchern durch den Museumsbesuch sowie die in diesem Zusammenhang erfolgende Benutzung der Einrichtungen und Ausstellungsgegenstände, Exponate und Installationen des Museums entstehen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten des Feuerwehrmuseums Berlin bzw. seiner Beauftragten vorliegt. Eine weitergehende Haftung, soweit sie nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Gerichtsstand: Berlin

Berlin, Juni 2014
Die Museumsleitung