Landesbeauftragter FF
Gemäß der Geschäftsanweisung FF (GA FF) und den dazugehörigen Ausführungsvorschriften FF (AV FF) hat der Landesbeauftragte folgende Aufgabenbereiche:
- eine gleichmäßige und einheitliche Erfüllung aller Aufgaben im Land Berlin, die die FF betreffen,
- die Unterbreitung von Vorschlägen zur Förderung des Brandschutzes hinsichtlich des Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr,
- die Kontrolle über die Einhaltung der für die FF relevanten Gesetze, Verordnungen und Anweisungen, bei Mängeln hat er deren Regulierung einzuleiten,
- die Mitwirkung bei der Ermittlung des Lehrgangsbedarfes für FF Angehörige zu Aus- und Fortbildungslehrgängen an der Serviceeinheit Aus- und Fortbildung oder sonstigen Ausbildungsstätten und der Verteilung der Lehrgangsplätze,
- Unterstützung bei der Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehren,
- Anregung besonderer Ausbildungsveranstaltungen,
- Anleitung der Wehrleiter, ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen,
- Verwendung dafür, dass die FF entsprechend ihrer Möglichkeiten zahlreich und geregelt eingesetzt werden.