Im Notfall

Feuerwehr, Notfallrettung oder ärztlicher Bereitschaftsdienst?

Notruf 112 - Feuerwehr und Notfallrettung

Wählen Sie die Notrufnummer 112 bei

  • akuter Gefahr für Leben oder Sachwerte, z. B. durch Brände oder Unfälle
  • medizinischen Notfällen, die Maßnahmen zur Lebensrettung oder Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden erfordern.

Tel. 116117 - Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Ärztliche Hilfe außerhalb der Hausarztsprechzeit:

  • bei akuter, jedoch nicht lebensbedrohlicher Erkrankung
  • wenn die Behandlung nicht bis zum fogenden Tag warten kann

Die richtige Nummer im richtigen Moment

Eine Kampagne der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Berliner Feuerwehr erklärt, welche Telefonnummer in welchem (Not-) Fall die richtige ist.

Diese Informationen benötigt die Leitstelle

  • Wo ist der Notfallort?

    Bitte beschreiben Sie den Ort so genau wie möglich. Wichtig sind Stadtteil, Straße, Hausnummer und ergänzende Angaben.

    Sie sind am Unfallort fremd? Bitten sie Ortsansässige oder Passanten um Hilfe bei der Ortsbestimmung.

  • Was ist passiert?

    Bitte beschreibenSie das Ereignis bitte in kurzen Stichworten, z.B. Verkehrsunfall, bewusstlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion.

  • Wie viele Personen sind verletzt oder erkrankt?

    Bitte nennen Sie uns möglichst genaue die Anzahl. Bei größeren Unfällen können Sie die Anzahl auch schätzen.

  • Welche Art der Verletzung oder Erkrankung?

    Informationen zu Art der Verletzung oder Erkrankung benötigt die Leitstelle, um die richtigen Einsatzmittel zu alarmieren.

  • Wer meldet das Ereignis?

    Bitte nennen Sie Ihren Namen und eine Rückrufnummer. Bleiben Sie für Rückfragen wenn möglich in Reichweite dieses Apparates. Erwarten Sie unsere Einsatzkräfte und machen Sie sich bemerkbar. Leisen Sie Erste Hilfe und achten Sie auf Eigenschutz.

Häufig gestellte Fragen zum Notruf

  • Wen erreiche ich unter der Notrufnummer 112?

    Die Notrufnummer 112 geht in Berlin bei der Leitstelle der Feuerwehr ein. Anrufe werden von Einsatzkräften mit besonderer Qualifikation entgegengenommen.

  • Wo erreiche ich einen Notarzt?

    Über den Notarzteinsatz entscheidet die Leitstelle der Berliner Feuerwehr. Das Notarzt-Einsatz-Fahrzeug wird alarmiert, wenn Notfälle mit plötzlicher Bewusstlosigkeit, heftigen Brustschmerzen, schwerer Blutung oder schwerer Verletzung gemeldet werden.

  • Werde ich im Krankenhaus schneller behandelt, wenn ich mit dem Rettungswagen dorthin gebracht werde?

    Nein. Die Behandlungszeit ist abhängig vom Krankheitsbild, der Anwesenheit weiterer Notfälle in der Notaufnahme und Entscheidungen des Klinkpersonals. Es spielt dabei keine Rolle, wie Sie ins Krankenhaus gelangt sind.

  • Entstehen Kosten bei einem Feuerwehreinsatz und wer trägt diese?

    Bei jedem Feuerwehreinsatz entstehen Kosten. Gebührenpflichtig sind zum Beispiel:

    • Tätigkeiten im Rettungsdienst (Behandlung vor Ort/Transport ins Krankenhaus). Diese Kosten werden im Regelfall direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Gebührenschuldner bleibt jedoch stets die behandelte bzw. transportierte Person.
    • Vorsätzlich grundlose Alarmierungen. Hier ist die alarmierende Person auch Gebührenschuldner.
    • Gefahrenabwehreinsätze infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachens. Hier ist der Verursacher der Gebührenschuldner.
    • Gefahrenabwehreinsätze mit Anspruch aus der Gefährdungshaftung (z. B. Gefahrenabwehreinsätze im Nachgang zu Verkehrsunfällen). Gebührenschuldner ist der Halter des Fahrzeugs, dass die Hilfe der Feuerwehr benötigte.
    • Gefahrenabwehreinsätze im Zusammenhang mit dem Umgang von brennbaren Flüssigkeiten oder Gefahrgütern. Gebührenschuldner ist hier der Transportunternehmer, Eigentümer, Besitzer bzw. sonstige Nutzungsberechtigte.
    • Fehlalarmierungen durch Brandmelde-/Gefahrenmeldeanlagen
    • Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, insbesondere Brandsicherheitswachen und deren Einrichtung
  • Muss ich als Anrufer die Kosten für den Einsatz tragen?

    Nein. Generell trägt die Kosten, wer die Hilfe der Feuerwehr in Anspruch nimmt. Nur bei einer vorsätzlich grundlosen bzw. böswilligen Alarmierung werden die Kosten des Einsatzes gegen die alarmierende Person erhoben sowie eine Strafanzeige erstattet.

Beratungs- und Bereitschaftsdienste

  • Ärzte

    Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
    Tel. 116117

  • Zahnärzte

    Kassenzahnärztlicher Notfalldienst
    Tel. 030 890 04 333
    Informationen zum Notdienst der KZV-Berlin

  • Apotheken

    Bitte nutzen Sie die Website der Apothekerkammer Berlin: Liste der Apothekennotdienste

  • Giftnotruf

    Giftinformationszentrum der Charité für die Region Berlin-Brandenburg
    Tel. 030 19240
    Website

  • Rat und Seelsorge

    Telefonseelsorge Berlin e.V.
    Tel. 0800 111 0 111

    Kirchliche Telefonseelsorge
    Tel. 0800 111 0 222

    Kinder- und Jugendtelefon
    Tel. 0800 111 0 333

    Kinderschutz-Zentrum Berlin
    Tel. 030 683 911 0 (Mo-Fr 9-20 Uhr)

  • Tierschutz

    Tierheim Berlin
    Tel. 030 76 888 0

  • Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen

    Der Berliner Hymenopterendienst, ein Beratungsnetzwerk der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der FU Berlin und diverser Umweltverbände berät und hilft bei Fragen rund um Hummeln, Wespen und Hornissen:

    Freilandlabor Britz
    Tel. 030 703 30 20

    Naturschutzbund Deutschland
    LV Berlin
    Tel. 030 986 08 37-0

    Naturschutzstation Malchow
    Tel. 030 927 99 830

    Naturschutzzentrum Ökowerk
    (auch Beratung zu Honigbienen)
    Tel. 030 300 00 510

  • Energie und Wasser

    Entstörungsdienst der Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB)
    Tel. 030 7872 72

    Berliner Wasserbetriebe Entstördienst
    Tel. 0800 292 75 87

Tipps und Hinweise