Brennbare Flüssigkeiten

Definition und Rechtsgrundlagen

Entzündliche bzw. entzündbare Flüssigkeiten sind Stoffe mit einem niedrigen Flammpunkt.

Der Umgang damit wird in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt.

Lagerung

  • Gefahrstoffe dürfen nur an geeigneten Orten gelagert werden
  • Die Lagerung darf keine Menschen in ihrer Gesundheit und Sicherheit gefährden

An folgenden Orten dürfen Gefahrstoffe keinesfalls gelagert werden:

  • Verkehrswege wie Treppenräume, Flure, Flucht- und Rettungswege, Durchgänge, Durchfahrten und enge Höfe
  • Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Sanitätsräume oder Tagesunterkünfte

In Arbeitsräumen dürfen Gefahrstoffe nur gelagert werden, wenn die Lagerung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist und in besonderen Einrichtungen erfolgt, die dem Stand der Technik entsprechen.

    Kategorien

    Einteilung nach Gefährlichkeitsgrad:

    • Kategorie 1
      Stoffe mit hoher Gefahr
      Flammpunkt < 23 °C und
      Siedepunkt ≤ 35 °C
      Beispiele: Benzin, Diethylether, Schwefelkohlenstoff, Acetaldehyd, Methylamin-Lösungen
    • Kategorie 2
      Stoffe mit mittlerer Gefahr
      Flammpunkt < 23 °C und
      Siedepunkt > 35 °C
      Beispiele: Ethanol, Aceton
    • Kategorie 3
      Stoffe mit niedriger Gefahr
      Flammpunkt ≥ 23 °C und ≤ 60 °C
      Beispiele: Terpentin-Ersatz, Petroleum, Dieselkraftstoff

    Zuständigkeiten

    Wer überwacht die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung?

    Zuständige Behörde ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin  – LAGetSi – (http://www.berlin.de/lagetsi/).
    Das LAGetSi berät Sie auch zur Anwendung der GefStoffV sowie der BetrSichV und zur Lagerung von entzündlichen oder entzündbaren Flüssigkeiten.

    Wer beantwortet Fragen zur Lagerung entzündlicher oder entzündbarer Flüssigkeiten zu Heizzwecken in Gebäuden?

    Bitte wenden Sie sich an die Bau- und Wohnungsaufsichtsämter der Berliner Bezirke.