Winterzeit

Eiszapfen und Schneewechten

Eiszapfen oder Schneewechten an Gebäuden können die öffentliche Sicherheit gefährden. Grundstückseigentümer sind zur Beseitigung solcher Gefahrenquellen verpflichtet (§3 Abs. 1 Bauordnung für Berlin) und sorgen für:

  • Die Sperrung gefährdeter Bereiche.
  • Beseitigung der Gefahrenquelle mit eigenen Mitteln oder durch Beauftragung eines geeigneten Dienstleisters.
  • Benachrichtigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde über gesperrte Bereiche.

Die Berliner Feuerwehr wird hier nur im Ausnahmefall tätig.

Wasserrohrbruch, eingefrorene Leitungen

  • Informieren Sie sich über die Absperrmöglichkeiten in Ihrem Gebäude, prüfen Sie regelmäßig, ob diese im Ernstfall zugänglich und funktionstüchtig sind.
  • Sperren Sie bei einem Rohrbruch den Zulauf.
  • Nehmen Sie ausgelaufenes Wasser vom Fußboden mit Müllschaufel, Scheuerlappen und Eimer auf. Die Feuerwehr wird nur tätig, wenn wichtige Güter gefährdet sind.
  • Verwenden Sie zum Auftauen eingefrorener Leitungen heiße Lappen. Unterlassen Sie das Auftauen mit offener Flamme (Brandgefahr). Sperren Sie vor dem Auftauen einer Leitung den Zulauf.

Glatteis

Eisregen kann zu ausgedehnter Glatteisbildung im Stadtgebiet führen. Solche Wettersituationen sind für die Berliner Feuerwehr eine große Herausforderung. Die Zahl der Notrufe steigt dann kurzfristig an, sehr viele Menschen benötigen nach Stürzen oder Unfällen die Hilfe der Notfallrettung. Gleichzeitig dauert es länger, bis Rettungsdienstfahrzeuge am Notfallort eintreffen.

Eisflächen auf Gewässern

Die Berliner Feuerwehr warnt davor, Eisflächen auf Gewässern zu betreten.

Wenn Personen im Eis einbrechen:

  • Rufen Sie die Feuerwehr über den Notruf 112
  • Achten Sie bei Rettungsversuchen auf Eigensicherung
  • Nutzen Sie ggf. vorhandene Eisrettungsgeräte

Freihalten der Hydranten von Eis und Schnee

  • Vereiste Hydranten verzögern im Ernstfall die Brandbekämpfung und gefährden Leben und Sachwerte. Im Rahmen der Räumpflichten sind Hydranten von Eis und Schnee freizuhalten (Straßenreinigungsgesetz, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4).
  • Hydranten werden mit weißen Schildern mit rotem Rand markiert. Neben dem "H" für Hydrant zeigen diese den Wasserrohrdurchmesser und die Entfernung des Hydranten vom Hinweisschild an.

Gullis

Halten Sie Gullis frei! So kann bei Tauwetter das Schmelzwasser von Höfen oder Parkplätzen abfließen. Vereiste Gullis können größere Wasseransammlungen zur Folge haben. Das Schmelzwasser läuft dann oft in benachbarte Keller und verursacht dort Schäden.

Schwäne im Winter

Viele Menschen sorgen sich im Winter um Schwäne, die scheinbar eingefroren auf dem Eis verharren. Zum tatsächlichen Einfrieren kommt es nur in sehr seltenen Fällen bei extremen Bedingungen. Die Tiere sind sehr gut an die Witterung in ihrem Lebensraum angepasst.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass sich ein Schwan in einer Notsituation befindet, wenden Sie sich bitte an die Wildvogelstation des NABU-Landesverbands Berlin
Tel. +4930 547 12 892

Bitte beachten Sie auch die Informationen des NABU im Dokument "Schwäne im Winter - warum sie in der Regel ohne menschliche Hilfe zurechtkommen": Download PDF-Datei