Silvester

Alljährlich zum Jahreswechsel muss die Feuerwehr besonderes häufig Hilfe leisten, sei es bei Verletzungen oder Bränden, ausgelöst durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Dabei kann Silvester auch mit der beliebten "Knallerei" ein sicheres Vergnügen sein, vorausgesetzt man beherzigt einige Tipps.

Verwenden Sie nur geprüftes Feuerwerk!

  • Geprüftes Feuerwerk erkennen Sie an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Ungeprüftes Feuerwerk ohne Kennzeichnung ist illegal und lebensgefährlich!
  • Die Prüfung von Feuerwerk wird in Europa gemäß der Richtlinie pyrotechnische Gegenstände [2013/29/EU] von benannten Stellen durchgeführt.

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Liste der Benannten Stellen

nach der Europäischen Richtlinie über das Inverkehrbringen von pyrotechnischen Gegenständen 2013/29/EU

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Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern

  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen des Feuerwerks am Silvester-Nachmittag in Ruhe und mit klarem Verstand!
  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen auf.
  • Stecken Sie keine Feuerwerkskörper in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Brennen Sie Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbarem Material ab.
  • Verteilen Sie Ihren Vorrat an Feuerwerk auf mehrere Tüten oder Kartons.
  • Lassen Sie angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, unbedingt liegen! Diese sind unberechenbar und können auch später noch explodieren.
  • Lassen Sie Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg oder vom Balkon aus. Richten Sie Abschussrampen für Raketen so ein, dass diese auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse treffen. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste. Richten Sie Böller (egal welcher Größe) und Raketen niemals gegen Menschen und Tiere!
  • Zünden Sie "Kanonenschläge" oder andere laute Knallkörper so, dass Menschen oder Tiere nicht gefährdet werden (Gefahr von Verbrennungen und/oder irreversiblen Gehörschäden!)
  • Geschosse aus Signal- oder Schreckschusswaffen sind unberechenbar, haben nichts mit Silvester zu tun und sind für diese Zwecke nicht zugelassen.

Achten Sie auf Altersbeschränkungen

  • Feuerwerkskörper der Kategorie 1
    Kinder und Jugendliche dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 1 kaufen und unter Aufsicht abbrennen, z. B. Bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk
  • Feuerwerkskörper der Kategorie 2
    Feuerwerk der Kategorie 2 darf ausschließlich von Erwachsenen erworben und am 31.12. ab 18:00 Uhr bis 01.01. 07:00 Uhr verwendet werden.

Sichern Sie Wohnung und Balkon!

  • Halten Sie Fenster und Balkontüren in der Silvesternacht geschlossen
  • Entfernen Sie alle brennbaren Gegenstände von Ihrem Balkon
  • Halten Sie für Entstehungsbrände eine Blumenspritze und/oder einen gefüllten Wassereimer bereit.

Wenn es zum Brand kommt

Kann ein Entstehungsbrand nicht beim ersten Versuch gelöscht werden:

  • Raum verlassen
  • Türen schließen
  • Feuerwehr-Notruf 112 alarmieren
  • Feuerwehr erwarten und einweisen

Achtung: Brandverletzungen sofort mit handwarmem Wasser maximal 5 Minuten lang kühlen.