Voraussetzungen
Sie verfügen über einen der folgenden Abschlüsse:
- Abschluss eines Studiums in einer für die Verwendung in der Laufbahn geeigneten Fachrichtung mit der Diplomprüfung an einer Fachhochschule
- Bachelor-Abschluss nach einem mindestens dreijährigen Bachelor-Studium an einer Universität oder Fachhochschule
- Diplomabschluss an einer Universität in einer für die Verwendung für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung
- Masterabschluss in einer für die Verwendung für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung
- Diplomabschluss an einer Fachhochschule oder Universität, einen Bachelor-Abschluss in einem mindestens dreijährigen Bachelor-Studiengang oder einen Masterabschluss in einer sonstigen Fachrichtung und über eine für die Verwendung in der Laufbahn förderliche Zusatzqualifikation.
Ausbildung
Ihre Ausbildung dauert bis zu 24 Monate und umfasst:
- Die sechsmonatige Feuerwehrgrundausbildung für alle Truppfunktionen im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst einschließlich der Tätigkeit als Atemschutzgeräteträgerin oder Atemschutzgeräteträger. Diesen Teil der Ausbildung absolvieren Sie bei anderen Berufsfeuerwehren im Bundesgebiet. Die damit verbundenen Kosten für Reise und Unterbringung trägt die Berliner Feuerwehr.
- Die Rettungssanitäterausbildung (Theorie)
- Praktikum auf einer Feuerwache: Praktische Heranführung an die Funktion des Truppmanns inklusive Kennenlernen und Einsatz als 3. Mann auf dem Rettungswagen
- Führungslehrgang B3 zur Staffelführerin oder Staffelführer
- Führungslehrgang CBRN
- Verwaltungslehrgang
- Praktikum auf einer Feuerwache: Praktische Heranführung an die Funktion der Einsatz- und Wachabteilungsleitung unter Anleitung
- B4 Lehrgang mit Ausbildung zum Zugführer oder zur Zugführerin
- Lehrgang Stabs- und Führungslehre
- Praktikum im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz
- Auswärtiges Praktikum bei einer anderen Berufsfeuerwehr
- Praktikum auf einer Feuerwache: Intensiv-Training als Wachabteilungsleiterin oder Wachabteilungsleiter und Zugführerin oder Zugführer unter Aufsicht
- Am Ende Ihrer Ausbildung erfolgt eine Sportprüfung (Das Bestehen ist Zulassungsvoraussetzung für die Laufbahnprüfung).
Ihre Ausbildung endet mit der Laufbahnprüfung.