Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder Norwegens. Personen anderer Nationalitäten, die bereits einen Einbürgerungsantrag in Deutschland gestellt haben, können sich auch bewerben. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die Bestätigung des Landesamtes für Einwanderung über den Eingang Ihres Antrages bei.
Sie treten jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin ein.
Sie sind nach Ihrer Persönlichkeit für den Dienst in der Feuerwehr geeignet.
Sofern Ihre Herkunftssprache nicht Deutsch ist, haben Sie ein anerkanntes Sprachzertifikat von Deutschkenntnissen (mindestens C1) entsprechend der Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Sie haben ein Schwimmabzeichen Silber (nicht älter als 2 Jahre).
Bei Ihrer Bewerbung müssen Sie noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. B sein.
Sie müssen diese jedoch innerhalb der folgenden Fristen auf eigene Kosten erwerben:
- 112 Classic: Bis zum Ende der Bewerbungsfrist
- 112 Medic: 12 Monate nach Ausbildungsbeginn
- 112 Direkt: 18 Monate nach Ausbildungsbeginn
- 112 Direkt Plus: Bis zum Abschluss der ersten Ausbildungsstufe
Beim Einstiegsweg 112 Medic Expert muss die Fahrerlaubnis Klasse C bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen.