Open-House-Verfahren über die Zulassung (Gestattung) zum Betrieb von Alarmübertragungsanlagen (AÜA) zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen (BMA)
Aktuelle Gestattungsnehmer “Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Fritz-Schäffer-Straße 9
81737 München“ und “Siemens AG, Nonnendammallee 101, 13629 Berlin“
Am 29.11.2024 ist das Open-House-Verfahren über die Zulassung (Gestattung) zum Betrieb von Alarmübertragungsanlagen (AÜA) zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) u.a. über die Vergabeplattform des Landes Berlin veröffentlicht worden.
Das Open-House-Verfahren ist ein nicht exklusives Zulassungsverfahren, das allen interessierten Unternehmen offensteht. Das Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Alle interessierten Unternehmen können dem Vertragssystem während der gesamten Laufzeit beitreten, ohne dass es dabei durch den Auftraggeber (hier: Berliner Feuerwehr) zu einer Angebotswertung bzw. Auswahlentscheidung kommt. Lediglich die aufgestellten Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Die qualitativen Anforderungen an die Dienstleistungen als auch die Vergütung werden vorab festgelegt und bekannt gemacht. Die Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind dabei nicht verhandelbar.
Das Verfahren ist nicht befristet und kann u.a. über die Vergabeplattform des Landes Berlin eingesehen werden: