Personalrat

Kontakt

Personalrat bei der Berliner Feuerwehr
  • Voltairestraße 2
    10179 Berlin
  • Tel.: +49 30 387 10 700
  • Fax: +49 30 387 10 799

Ziele und Aufgaben

Der Personalrat ist Ansprechpartner für die Probleme, die Beschäftigte mit der Dienststelle oder der täglichen Arbeit haben und die sie nicht allein bewältigen können. Dazu gehören u.a. Fragen, die das Arbeits- oder Dienstverhältnis betreffen, alle Fragen des Arbeitsplatzes und der beruflichen Entwicklung jedes Einzelnen, genauso wie die der konkreten Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas.

Durch die Mitbestimmung sollen Eigenständigkeit und Selbstverantwortlichkeit der Beschäftigten gefördert werden. Sie sollen Einfluss auf die Gestaltung der innerdienstlichen Angelegenheiten nehmen können und vor den Gefahren der abhängigen Beschäftigung bewahrt werden. Damit ist das Personalvertretungsrecht Ausdruck des Sozialstaatsgebotes, das den Gesetzgeber anhält, die Lebensverhältnisse unter Berücksichtigung sozialer Prinzipien zu gestalten.

Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist im PersVG-Berlin fest verankert und soll sicherstellen, dass der Personalrat und die Behördenleitung nicht gegeneinander arbeiten.

Für alle Personen, die Aufgaben oder Befugnisse im Zusammenhang mit der Personalvertretung wahrnehmen oder wahrgenommen haben, gilt eine Verschwiegenheitspflicht. 

Zusammenstzung

Der Personalrat der Berliner Feuerwehr besteht aus 19 Mitgliedern (4 Mitglieder für die Gruppe der Arbeitnehmer und 15 Mitglieder für die Gruppe der Beamten) und wird für einen Zeitraum von 4 Jahre gewählt. 

Unterstützt wird der Personalrat durch die verschiedenen im Betrieb vertretenden Gewerkschaften.

Handlungsgrundlage

Der Personalrat handelt nach dem Personalvertretungsgesetz Berlin (PerVG-Berlin).