Sturmtief Xavier

Wir helfen gerne !

Bitte beachten Sie aber, dass wir primär für die Gefahrenabwehr und Aufrechterhaltung des öffentlichen Straßenverkehr zuständig sind. Wir werden auf privaten Grundstücken nicht tätig. Bitte beheben Sie die Schäden nach Möglichkeit eigenständig, oder lassen Sie diese über Fachfirmen beseitigen. Zur Beseitigung von Schäden auf Grünflächen im öffentlichen Raum ist das Straßen- und Grünflächenamt des jeweils zuständigen Bezirks zu verständigen. 

BO