Einigung zur Abrechnung von Einsätzen im Rettungsdienst

Heute Abend hat es eine Einigung zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, den Krankenkassen und Vertretern der Krankenkassenverbände gegeben. Hiernach kann die Berliner Feuerwehr wieder direkt mit den Krankenkassen der gesetzlich versicherten Patienten abrechnen. Dazu wurde eine sogenannte "Interimsvereinbarung zur Abrechnungspraxis von Feuerwehrbenutzungsgebühren" geschlossen, die analog zum Alten, seit über 20 Jahren erfolgreich praktizierten Abrechnungsverfahren, funktioniert.

Deshalb wird morgen, am Freitag, den 6. Juli 2012, das Abrechnungsverfahren wieder umgestellt und es werden keine Gebührenbescheide mehr an gesetzlich versicherte Patienten verschickt.