Engel der Großstadt

Staatssekretär Torsten Akmann von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und Landesbranddirektor Wilfried Gräfling und der Ständige Vertreter des Landesbranddirektors Karsten Göwecke haben heute Abend 17 Berlinerinnen und Berliner öffentlich gewürdigt, die in den vergangenen Jahren entschlossen, selbstlos und qualifiziert andere Menschen aus einer Todesgefahr gerettet haben. 

Staatssekretär Torsten Akmann: „Berlin wäre ohne die „Engel der Großstadt“ nicht denkbar. Wir würdigen diejenigen, die ohne zu zögern Hilfe geleistet und Zivilcourage gezeigt haben. Sich selbstlos für andere einzusetzen, um andere zu retten, ist bei weitem nicht selbstverständlich und verdient unsere Hochachtung.“ Der Staatssekretär verurteilte am Abend noch einmal die Angriffe auf Rettungskräfte. „Wer Menschen angreift, die anderen Menschen helfen, ist nichts anderes als ein hirnloser Dummkopf. Diese Leute sollten einmal darüber nachdenken, was wäre, wenn sie selber Hilfe bräuchten.“

Wilfried Gräfling: „Wer zur richtigen Zeit am richtigen Ort ist und das richtige tut, ist für den Menschen in Not, wohl tatsächlich so etwas wie ein Engel. Deshalb küren wir heute Berlinerinnen und Berliner, die sich für die Rettung eines anderen Lebens eingesetzt haben, zu Engeln der Großstadt“.

Hier die Beschreibung der 14. Heldentaten in aller Kürze:

1.         Frau Krebs-Vu vernahm am 26. September 2017 Hilferufe in ihrem Wohnhaus und alarmierte die Feuerwehr. Sie vermutete, dass die Hilferufe aus einer Wohnung im 1. Obergeschoss kamen. Bei Eintreffen des Rettungswagen (RTW) stellte sich jedoch heraus, dass die angetroffene Bewohnerin nicht die hilferufende Person war. Gerade als der RTW wieder abrücken wollte hörte Frau Krebs-Vu unmittelbar vor Abfahrt der Einsatzkräfte erneut Hilferufe. Diese kamen von einer Person im 3. Obergeschoss. Der hohen Aufmerksamkeit von Frau Krebs-Vu ist es zu verdanken, dass die verletzte und in Ihrem Zustand nicht bewegungsfähige Person gerettet und versorgt werden konnte.

2.         Am 2. November 2016 fuhr ein an der Ampel wartendes Fahrzeug bei Grün nicht weiter. Frau Kluge, Frau Dumaz und Herrn Ziemke näherten sich daraufhin dem PKW und stellten fest, dass der Fahrer nicht mehr ansprechbar war. Sie zogen die betroffene Person aus dem Fahrzeug und begannen sofort mit den Wiederbelebungsmaßnahmen bis die Rettungskräfte eintrafen.

Trotz aller Bemühungen verstarb der Betroffene später im Krankenhaus.

3.         Am 1. Juli 2016 wurde Herr Bernd Behnke während des Schwimmens auf eine im Wasser treibende Person aufmerksam. Er zögerte nicht, schwamm zur ihr und versuchte sie anzusprechen. Da die Person nicht reagierte, brachte der junge Mann die Person unter vermehrt lauten Hilferufen an das ca. 50 Meter entfernte Ufer. Zwei Damen eilten daraufhin ebenfalls zur Hilfe und führten Reanimationsmaßnahmen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte durch. Bedauerlicherweise konnte dem 74-Jährigen Badegast trotz intensiver Rettungsmaßnahmen nicht mehr geholfen werden, er verstarb noch vor Ort.

Herr Behnke hat bei diesem Rettungsversuch entschlossen gehandelt und sich selbst in Gefahr begeben.

4.         Herr Torsten Beißel befand sich am 24. September 2017 zum Joggen im Grunewald. Vor ihm brach ein anderer Läufer zusammen und blieb am Boden regungslos liegen. Herr Beißel alarmierte die Feuerwehr und begann unverzüglich mit Wiederbelebungsmaßnahmen bis die Rettungskräfte eintrafen. Die Person wurde unter Reanimationsmaßnahmen in ein Krankenhaus gebracht. Leider verstarb sie später doch im Krankenhaus.

5.         Am 10. November 2017 wurden Frau Rothe und Frau Schmirgal auf dem Heimweg von Ihrer Arbeitsstelle auf einen augenscheinlich hilfebedürftigen Mann aufmerksam, die auf dem Gehweg lag. Da sie einen lebensbedrohlichen Zustand vermuteten, eilten Frau Rothe und Frau Schmirgal dem betroffenen Mann zur Hilfe und begannen ohne Zögern mit Wiederbelebungsmaßnahmen. Die eintreffenden Rettungskräfte konnten schließlich die Person stabilisieren und in ein Krankenhaus transportieren.

Durch das sofortige und umsichtige Handeln der beiden Frauen konnte der Mann gerettet werden.

6.         Am 9. Dezember 2016 wurde die Berliner Feuerwehr zu einem Dachstuhlbrand gerufen. In einem in der Nähe befindlichen Gebäude arbeitete an jenem Tag der Schornsteinfeger Herr Rappsilber. Ohne zu zögern rettete er eine weibliche Person noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr aus der brennenden Wohnung. Die Frau erlitt Verbrennungen und eine Rauchgasvergiftung und wurde in ein Krankenhaus transportiert.

Das Handeln von Herrn Rappsilber ist ein hervorzuhebendes Beispiel für Zivilcourage, wobei er bei dem Einsatz auch sein eigenes Leben aufs Spiel gesetzt hat. Auch er trug eine leichte Rauchgasvergiftung davon, musste aber nicht in ein Krankenhaus.

7.         Die beiden Sportruderer Frau Buchheim und Herr Reichlt waren am Abend des 23. Oktober 2016 am Berliner Müggelsee unterwegs, als sie den Hilferuf eines offensichtlich verunglückten Sportanglers hörten. Dieser war mit seinem Kleinboot gekentert und hielt sich an einer Boje im Wasser fest. Frau Buchheim und Herr Reichlt eilten dem Verunglückten mit einem Ruderboot zur Hilfe. Die gerettete Person, konnte somit schnell den Rettungskräften am 500 Meter entfernten Ufer übergeben werden.

8.         Am Abend des 23. April 2016 wurde die Polizistin Sabine Edelmann zu einem Einsatz nach Berlin-Wittenau gerufen. Vor Ort traf Sie auf eine kurz vor der Entbindung stehende 33-jährige Frau, deren Fruchtblase bereits geplatzt war. Die Polizistin leistete unmittelbar Geburtshilfe, während der alarmierte Notarzt noch unterwegs war. So konnte ein gesunder und munterer Junge das Licht der Welt erblicken. Der Rettungsdienst versorgte Mutter und Kind und im Anschluss daran fuhr Frau Edelmann die beiden noch ins nahegelegene Krankenhaus. Mutter und Kind sind wohlauf.

Die aktive Geburtshilfe, die Frau Edelmann geleistet hat, gehört nicht zu ihren alltäglichen Berufsanforderungen.

9.         Am 10. Dezember 2017 waren Frau Claudia Alex, Frau Marie Luisa Ribbeck, Herr Rafael Figueiredo Duarte Heiber und Herr Alfred Frédéric Savioz in der U-Bahnlinie 2 unterwegs, als sie den Zusammenbruch eines anderen Fahrgastes bemerkten. Der 60-jährige Mann wurde von den vier Ersthelfern am Bahnhof Schönhauser Allee aus dem Waggon getragen und auf dem Bahnsteig reanimiert. Die eintreffenden Rettungskräfte führten die Maßnahmen fort und brachten ihn in ein Krankenhaus. Leider verstarb der Mann trotz der sofortigen Wiederbelebungsmaßnahmen.

10.       Am frühen Morgen des 21. Septembers 2017 stürzte ein 17-jähriger Junge aus dem Fenster der 3. Etage eines Hotels. Der ehrenamtliche DRK Mitarbeiter Christian Schönemann hörte den Sturz des Schülers auf dem Gehweg. Er eilte daraufhin zur Unfallstelle und traf Maßnahmen der Stabilisierung und Erstversorgung des Unfallopfers. Nachdem die Rettungskräfte der Berliner Feuerwehr die weitere Versorgung übernahmen, kümmerte sich Herr Schönemann noch darüber hinaus um die psychologische Betreuung der traumatisierten Schülergruppe und deren Lehrer.

11.       Der U-Bahnfahrer Herr Tino Nantke beobachtete am 25. Dezember 2016 wie Jugendliche die Decke eines offensichtlich schlafenden Obdachlosen auf dem U-Bahnhof Schönleinstraße anzündeten. Nachdem Herr Nantke den Zug angehalten hatte, stieg er sofort aus und löschte die Flammen mit einem Feuerlöscher. Der 37-jährige Mann konnte gerettet werden und Dank der schnellen Maßnahmen blieb er unverletzt.

12.       Am 21. Dezember 2017 war der Kranfahrer Herr Stefan Kieper vor Ort, als es zum Teileinsturz eines Anbaus an einem bestehenden Gebäude kam. Ein dort befindlicher Bauarbeiter wurde dabei im Beinbereich eingeklemmt und blieb in ca. 6 Meter Höhe hängen. Herr Kieper sicherte den Verunglückten von oben mit seinem Kran, so dass dieser kein Hängetrauma erlitt. Anschließend wurde die verunglückte Person von der Feuerwehr mit Hilfe der Höhenretter befreit und in ein Krankenhaus transportiert.

13.       Am 13. Januar 2017 befand sich der Polizist Herr Torsten Herrmann zum Essen in einem Restaurant am Jungfernstieg, als ein anderer Gast bewusstlos zusammen brach. Herr Herrmann reagierte unverzüglich, alarmierte den Rettungsdienst und wurde anschließend seitens der Leitstelle über das Telefon bei der Wiederbelebung begleitet. Dank dieser Maßnahmen konnte dem 81-jährigen Mann das Leben gerettet werden.

14.       Herr Alexander Roloff bemerkte am 03. Januar 2018 auf der Stadtautobahn ein auffälliges Fahrverhalten des vor ihm fahrenden PKW. Das betroffene Fahrzeug schlingerte und touchierte die Leitplanke, woraufhin Herr Roloff das Fahrzeug überholte, sich davor setzte und dieses ausbremste. Anschließend begab sich der aufmerksame Verkehrsteilnehmer zum offensichtlich in Not geratenen Fahrzeugführer. Dies bemerkten die weiteren Verkehrsteilnehmer Herr Manfred Heim, Herr Tino Oestereich, Frau Stefanie Eckert und Frau Rothe. Sie zogen gemeinsam den Bewusstlosen aus dem Auto und führten bis zum Eintreffen der Feuerwehr Wiederbelebungsmaßnahmen durch. Durch das couragierte Handeln hat der Mann überlebt.

Für ihre Taten sprachen Staatssekretär Torsten Akmann und Landesbranddirektor Wilfried Gräfling den „Engel der Großstadt“ ihren Dank und ihre Anerkennung aus.

Mit dieser Auszeichnung möchte die Berliner Feuerwehr nicht nur diese gelebte Form von Zivilcourage öffentlich würdigen, sondern auch zur Nachahmung ermutigen. Bei Notfällen können Laien immer etwas tun. Viel falsch machen kann man dabei meist nicht. Wegzuschauen und nichts zu tun, das ist in jedem Fall das Verkehrte.

Pressestelle

Berliner Feuerwehr