Erhöhung der Pauschalen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren

Anfang Juli 2014 wurde bekanntgegeben, dass die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr eine Erhöhung der Pauschale bekommen. Mit der heutigen Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin wird die neue Pauschalen-Verordnung wirksam. Nach der Überarbeitung durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport erhalten die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr nach knapp 19 Jahren eine Erhöhung ihrer Aufwandsentschädigung.

Wilfried Gräfling, Landesbranddirektor der Berliner Feuerwehr: „Ich freue mich sehr, dass die Arbeit unserer mutigen Helfer der Freiwilligen Feuerwehren nach vielen Jahren anerkannt wird und die Angehörigen eine erhöhte Aufwandsentschädigung erhalten.“

Lutz Großmann, Landesbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr: „Als Landesbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr ist die Entscheidung über die Erhöhung der Pauschale für mich und unsere Freiwilligen Feuerwehrmänner und -frauen eine große Anerkennung unserer Arbeit, die uns mit Stolz und Bestätigung erfüllt.“

Die Beiträge dienen zum angemessenen Ausgleich des zustande kommenden Aufwandes, welcher durch den Dienst der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr entsteht. Zusätzlich haben sie auch einen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls im Falle eines Einsatzes.

Durch die Erhöhung der Pauschalbeiträge findet eine Anpassung an die gegenwärtige wirtschaftliche Situation bzw. das seit Erlass der Ursprungsverordnung gestiegene Preisniveau statt. Die Erhöhungen liegen dabei in einem Rahmen zwischen ca. 20 Prozent bis zu knapp 100 Prozent.

Zudem werden weitere ehrenamtliche Funktionen und Ämter eingeführt und deren Aufwandsentschädigungen festgelegt, um somit dem Wandel des Aufgabenspektrums nach der Wiedervereinigung Rechnung zu tragen.

Durch die Erhöhung entstehen Mehrkosten von rund 500.000 Euro, die aus Mitteln der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Haushalt der Berliner Feuerwehr) finanziert werden. Im Jahr 2013 wurden für den pauschalen Aufwandsersatz und den Verdienstausfall der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren Berlins insgesamt Mittel in Höhe von rund 1,18 Mio. Euro ausgegeben.

Trotz der Erhöhung der Pauschalbeträge ist zu erwarten, dass für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr auch weiterhin weitgehend Steuerfreiheit besteht. Für die Aufwandsentschädigungen, die im Rahmen eines Ehrenamts gezahlt werden, gilt eine Vereinfachungsregel: Bis zu einem Drittel, mindestens aber 200 Euro pro Monat, bleiben generell steuerfrei. Für Funktionsinhaber, deren Tätigkeit einen Anteil für Ausbildungs- und Betreuungstätigkeiten umfasst, gilt grundsätzlich die so genannte Übungsleiterpauschale. Von dieser Regelung profitieren u.a. die Jugendfeuerwehrwarte.

Die Erhöhung der Pauschalbeträge wird nach §6 der Verordnung mit der heutigen Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin morgen wirksam.

Beispielhafter Vergleich alte / neue Pauschalbeträge in Euro pro Monat:

Funktion

Alter Pauschalbetrag

Neuer Pauschalbetrag

Landesbeauftragte/r der Freiwilligen Feuerwehren

127,82 €

200,00 €

Wehrleiter(in)

61,35 €

125,00 €

Landesjugendfeuerwehrwart(in)

102,26 €

150,00 €

Jugendfeuerwehrwart(in)

25,56 €

50,00 €

 

Innensenator Frank Henkel:
“Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren leisten mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie sind unverzichtbare Stützen im täglichen Einsatz-dienst, während Ausnahmezuständen oder im Katastrophenschutz. Ebenso stellen sie die wichtigste Stütze für die Jugendarbeit und die Nachwuchsförderung bei der Feuerwehr dar. Die Erhöhung der Pauschalbeträge soll dieses ehrenamtliche Engagement angemessen würdigen und fördern.”

 

Pressestelle

Berliner Feuerwehr