Freitag, der 13. November ist bundesweiter Rauchmeldertag

Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren in ganz Deutschland stellen am dritten Rauchmeldertag in diesem Jahr die Verbraucheraufklärung in den Mittelpunkt. Denn noch immer sterben in Deutschland jährlich mehr als 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon werden nicht Opfer der Flammen, sie ersticken schon vorher an giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten sie warnen können.

Zum 15-jährigen Bestehen dieser Kampagnenarbeit hat die Berliner Feuerwehr beim Dreh eines Kampagnen-Videos unterstützt - Von Drachen und Rauchmeldern

Im Brandfall verbleiben nur wenige Minuten zur Flucht. Eine Rauchgasvergiftung kann schon nach zwei Minuten tödlich sein kann. Ein Rauchmelder verschafft Ihnen die entscheidenden Minuten Vorsprung, um sich in Sicherheit zu bringen. Wichtig dabei sind die richtige Installation und Verlässlichkeit des Rauchmelders. Immer wieder fragen Verbraucher:  Wer ist für ihre Installation und Wartung zuständig? Wo müssen Rauchmelder  aufgehängt werden und wie hört sich ein Alarm an?  Die Aufklärungskampagne „Rauchmelder retten Leben“ gibt Antworten auf diese Fragen:

Alarm-Beispieltöne und Tipps zur Wartung

Neben den Tipps zur richtigen Pflege sind ab sofort auch verschiedene Alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmeldern auf der Website von „Rauchmelder retten Leben“ abrufbar. Diese Beispieltöne helfen den Verbrauchern festzustellen, ob eine Rauchmelderbatterie schwach wird und ausgetauscht werden muss. Die Hinweise und Audio-Beispiele sind frei verfügbar unter www.rauchmelder-lebensretter.de/home/wartung.

Rauchmelder für Küche und Bad nicht geeignet

Sinnvoll ist es alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure mit Rauchmeldern auszustatten. Weitere Geräte sollten in Gemeinschaftsräumen wie im Wohnzimmer angebracht werden. Für Küchen und Bäder sind Rauchmelder dagegen nicht geeignet. Für mehrgeschossige Wohnungen oder Häuser gibt es sowohl batterie- als auch netzbetriebene Rauchmelder, die per Kabel oder Funk untereinander vernetzt werden können.

Rauchmelderpflicht ist Ländersache

In Berlin gibt es noch keine gesetzliche Rauchmelderpflicht. In mittlerweile 13 Bundesländern gelten Rauchmeldergesetze. In den meisten Bundesländern ist der Vermieter für Installation und Wartung zuständig. Die unterschiedlichen Bauordnungen der Bundesländer finden interessierte Verbraucher unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/home/gesetzgebung/

Den bundesweiten Rauchmeldertag gibt es seit dem Jahr 2006. Sein Motto lautet: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. Im kommenden Jahr findet der Rauchmeldertag am 13. Mai statt. Mehr Informationen zu Rauchmeldern finden Sie im Internet auf diesen Seiten:

www.berliner-feuerwehr.de/ihre-sicherheit/praevention/rauchwarnmelder/

www.rauchmelder-lebensretter.de